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Werbung für alkoholische Getränke: Gesundheitsbezogene Werbung wird derzeit abgemahnt

Werbung für alkoholische Getränke: Gesundheitsbezogene Werbung wird derzeit abgemahnt

A Guinness a day keeps the doctor away: Nicht ohne Grund hat die berühmte irische Brauerei diesen Werbeslogan aufgegeben; nach Maßgabe der Health Claims-Verordnung ist er mittlerweile schlichtweg unzulässig.

Und auch weniger berühmte Biermarken sollten so nicht mehr beworben werden, da der Verbraucherzentrale Bundesverband derzeit rigoros mit Abmahnungen gegen gesundheitsbezogene Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Alkoholischen Getränken vorgeht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) rühmt sich in einer Pressemitteilung, des Öfteren gegen Werbung für alkoholische Getränke – insbesondere Bier – im Wege der Abmahnung und auch auf dem Rechtsweg vorzugehen, da gesundheitsbezogene Werbung für Getränke mit einem Volumenalkoholgehalt von mehr als, 1,2 % gegen die Health Claims-Verordnung (HCV) verstoße. Konkret genannt wurden etwa folgende Werbeaussagen:

„Wer moderat Alkohol genießt, ist im Alter weniger gefährdet, an Demenz zu erkranken.“

„Wer mäßig Alkohol trinkt, verringert die Gefahr, an Alters-Diabetes zu erkranken um rund 30 Prozent.“

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.