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Abmahnung Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen

Abmahnung Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit den Begriffen „Öko-Kühlmittel“ und „vollökologischer Luftentfeuchter“

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.