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Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Unlautere Nutzung des CE-Zeichens
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “Grundpreisangabe”

Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Unlautere Nutzung des CE-Zeichens

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Online-Händler der über ebay u.a. Tischventilatoren verkauft wegen angeblich irreführender Nutzung des CE-Zeichen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Die Werbung mit dem CE-Zeichen sei irreführend, da sie eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstelle
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “Grundpreisangabe”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Grundpreisangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich fehlende Grundpreisangaben beim Verkauf von Rasierschaum und Deo-Sticks über eBay

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.