Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs: Alte Widerrufsbelehrung
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
- Begründung:
- Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung
- fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
- fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (40-Euro Klausel)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Handelsplattform: eBay