Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs: Grundpreis bei Autopflegeprodukten
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
- Begründung:
- Fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Handelsplattform: eBay