Schlagwort -Verkauf

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Energiekennzeichnung bei Verkauf und Werbung von TV-Geräten
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Verkauf digitaler Inhalte gemäß EU-Verbraucherrechterichtlinie: IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung an
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Ecommerce: Verkauf von Gold, Silber und Platin in der EU
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Verkauf nur an Gewerbetreibende: Möglichkeiten einer wirksamen Beschränkung des Käuferkreises
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Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler
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Hersteller können einen Verkauf nach UVP nicht verlangen
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Werbung und Verkauf von Fernsehgeräten: Energiekennzeichnung
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Abmahnung ebay wegen Fussballticket-Verkauf
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Abmahnung Online-Shop: Grundpreisangabe beim Verkauf von Bodylotion
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E-Commerce mit Österreich: Besonderheiten des österreichischen Rechts
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Mindesthaltbarkeitsdatum: Darf nach dessen „Ablauf“ ein Produkt überhaupt noch verkauft werden?
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Adresshandel: FAQ zum Verkauf und Kauf von Daten
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Abmahnung David Librowski ebay
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Rechtssichere Werbung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet
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Online-Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln: Ab Ende 2014 Pflicht

Energiekennzeichnung bei Verkauf und Werbung von TV-Geräten

Seit dem 30.11.2011 schreibt die EU-Verordnung Nr. 1062/2010 eine verbindliche Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte vor.

Zweck der Verordnung ist die Energieeffizienz von Fernsehgeräten auf Dauer erheblich zu verbessern – stellt doch der Stromverbrauch von Fernsehgeräten einen erheblichen Anteil am Gesamtstrombedarf der Haushalte in der Union dar. Welche Verpflichtungen treffen Hersteller/Importeure in dem Zusammenhang? Was haben Händler bei Bewerbung ihrer Fernsehgeräte im Fernabsatzhandel oder auch im Ladengeschäft zu beachten? Welche Übergangsvorschriften gibt es?

Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei .

Verkauf digitaler Inhalte gemäß EU-Verbraucherrechterichtlinie: IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung an

Sie bieten als Unternehmer den Verkauf digitaler Inhalte , die nicht auf einem körperlichen Datenträger an den Verbraucher geliefert werden (z.B. Download von Software, Videos oder Musik), an und möchten sichergehen, ab dem 13.06.2014 diesbezüglich eine rechtssichere Widerrufsbelehrung zu verwenden?

Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen gerne eine für die Lieferung solcher digitaler Inhalte zugeschnittene und somit an die neue gesetzliche Lage ab dem 13.06.2014 angepasste Widerrufsbelehrung sowie entsprechende AGB zur Verfügung .

Die sich durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht ergebenden gesetzlichen Änderungen machen es erforderlich, ab dem 13.06.2014 für die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger an den Verbraucher geliefert werden, eine spezielle Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Widerrufsbelehrungen für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen dürfen für die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger an den Verbraucher geliefert werden, nicht verwendet werden.

Unter digitalen Inhalten versteht der Gesetzgeber solche Daten, die digital hergestellt und bereitgestellt werden. Diese werden dann nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert, wenn sie zum Download oder Streaming bereitgehalten werden oder sonst rein unkörperlich übermittelt werden (z.B. Versand via Email). Typische Fallgruppen sind Downloads oder Streaming von Musik, Software, Ebooks oder Videos sowie das Anbieten von Apps und Onlinespielen.

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Ecommerce: Verkauf von Gold, Silber und Platin in der EU

Der Kauf von Gold und von anderen Edelmetallen wie Silber und Platin war und ist als sichere Anlagemöglichkeit populär. Zunehmend werden diese Edelmetalle nicht nur über herkömmliche Vertriebswege verkauft sondern auch online angeboten.

In Deutschland wird der Verkauf von Gold, Silber und Platin sehr liberal gehandhabt. Der deutsche Onlinehändler, der Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin in andere EU-Länder vertreiben will, sieht sich mangels einheitlicher EU-Regelungen mit völlig verschiedenen nationalen Regelungen konfrontiert, die er vor Aufnahme des Online-Vertriebs kennen sollte. In den meisten EU-Ländern bestehen wesentlich strengere Vorschriften zum Handel mit Edelmetallen als in Deutschland.

Die IT-Recht Kanzlei berät deutsche Onlinehändler (Banken, spezialisierte Vertriebsagenturen), wie sie ihre AGB für den Online-Vertrieb von Gold, Silber und Platin in einzelne EU-Staaten rechtssicher ausgestalten können. Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten Fragen gegeben werden, die sich beim Online-Verkauf in der Europäischen Union stellen.

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Verkauf nur an Gewerbetreibende: Möglichkeiten einer wirksamen Beschränkung des Käuferkreises

Im Artikel „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen“ wurden die Vorteile einer reinen B2B-Vermarktung sowie die Gefahren, die aus einer unsauberen Umsetzung der Beschränkung des Erwerberkreises auf Gewerbetreibende drohen dargestellt.

In Fortsetzung zu diesem Artikel sollen im Folgenden interessierten Händlern Möglichkeiten aufgezeigt werden, die einer rechtssicheren Beschränkung des Erwerberkreise auf Gewerbetreibende dienen können.

I. Das Problem
Die grundsätzliche Möglichkeit des Ausschlusses von Verbrauchern von den Angeboten eines Händlers steht außer Frage. Problematisch ist vielmehr das „Wie“ des Ausschlusses.

Die Rechtsprechung verlangt von Händlern, die den Erwerberkreis auf Gewerbetreibende beschränken, dass diese im Rahmen ihrer Angebote und der Abwicklung der Geschäfte alles ihnen Zumutbare unternehmen, um eine mögliche Verbraucherbeteiligung weitestgehend auszuschließen.

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Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler

Die IT-Recht Kanzlei hat Ihren Beitrag zum Verkauf auf der Plattform Amazon umfassend überarbeitet und ergänzt. Der Amazon-Marketplace und Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Seiten Amazons Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen, rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten.

Lesen Sie in unserem Beitrag mehr über das rechtliche Wagnis des Warenverkaufs über die Plattform Amazon.

Hersteller können einen Verkauf nach UVP nicht verlangen

Ein Hersteller darf online Händler nicht zwingen, ihre Ware entsprechend den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers zu verkaufen. Der Händler kann in einem solchen Fall von dem Hersteller die Unterlassung dieser Aufforderung verlangen.

 

Der Hinweis auf die Preiskalkulation

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 06. November 2012 die Beschwerde gegen ein Urteil des Kartellsenats des Berliner Kammergerichts zurückgewiesen. Es ging einmal mehr um Schulranzen und Rücksäcke, die ein online Händler zu Preisen, die die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers deutlich unterschritten, im seinem online Shop angeboten hat.

Ein Außendienstmitarbeiter des Herstellers hatte den online Händler angerufen und ihm mitgeteilt, er könne die Preiskalkulation des Händlers für bestimmte Produkte nicht nachvollziehen. Auf Fragen des Händlers, ob diese Frage mit der zukünftigen Belieferung von Schulranzen und Rücksäcken des Herstellers zusammenhängt wich der Außendienstmitarbeiter des Herstellers aus.

Das Kammergericht sah hier dennoch einen Zusammenhang zwischen der zukünftigen Belieferung des Händlers und seiner Preispolitik und hat den Hersteller verurteilt, solche Äußerungen zu unterlassen.

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Werbung und Verkauf von Fernsehgeräten: Energiekennzeichnung

Seit dem 30.11.2011 schreibt die EU-Verordnung Nr. 1062/2010 eine verbindliche Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte vor. Zweck der Verordnung ist die Energieeffizienz von Fernsehgeräten auf Dauer erheblich zu verbessern – stellt doch der Stromverbrauch von Fernsehgeräten einen erheblichen Anteil am Gesamtstrombedarf der Haushalte in der Union dar. Welche Verpflichtungen treffen Hersteller/Importeure in dem Zusammenhang? Was haben Händler bei Bewerbung ihrer Fernsehgeräte im Fernabsatzhandel oder auch im Ladengeschäft zu beachten? Welche Übergangsvorschriften gibt es?

Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Abmahnung ebay wegen Fussballticket-Verkauf

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

 

  • unverlaubter Verkauf von Fußballkarten (Tickets)

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Online-Shop: Grundpreisangabe beim Verkauf von Bodylotion

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Bodylotions

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

E-Commerce mit Österreich: Besonderheiten des österreichischen Rechts

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt.

 

Bedacht werden sollte allerdings, dass Österreich eben nicht Deutschland ist – neben einer eigenen Kultur und Mentalität pflegen die Österreicher auch ein eigenständiges Rechtssystem, das sich in einigen Punkten vom deutschen Recht unterscheidet.

Die Donaumonarchie lebt in Österreich nicht nur in Sitten, Sprache und Küche fort, sondern auch im Rechtssystem.

So hat etwa das Ende des Zweiten Weltkriegs im österreichischen Verfassungsgefüge keine so starke Zäsur bewirkt, wie dies in Deutschland der Fall ist; bis heute ist das österreichische Verfassungsrecht im Wesentlichen im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) von 1920 sowie dem Staatsgrundgesetz (StGG) von 1867 geregelt (letzteres beginnt bis heute mit der Verlautbarungsformel Seiner Majestät).

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Mindesthaltbarkeitsdatum: Darf nach dessen „Ablauf“ ein Produkt überhaupt noch verkauft werden?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz „MHD“) ist lebensmittelkennzeichnungsrechtlich „ein alter Hut“.

Seit Langem finden sich auf der Mehrzahl der Lebensmittelverpackungen Angaben wie „Mindestens haltbar bis siehe Deckel“ etc.pp.

Was jedoch bedeutet die Angabe genau?

Diese Frage kann der Verbraucher meist nicht ganz genau beantworten.

Was ist denn nun die Konsequenz für den Vertrieb der Ware, wenn das MHD bereits überschritten wurde?

Begeht der Supermarktbetreiber einen Rechtsverstoß, wenn er die Ware nach Ablauf des MHD noch verkauft?

Wenn ja, mit welchen Folgen?

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Adresshandel: FAQ zum Verkauf und Kauf von Daten

Der Kauf der Daten weist aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Probleme auf, insbesondere wenn es sich um sensitive Daten handelt. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist aber insbesondere die Nutzung der gekauften Daten für Werbezwecke problematisch.

 

In unserem aktuellen Beitrag zum Adresshandel werden Fragen zum Datenverkauf aus datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Sicht beantwortet.

Fragen:

  1. Kann eine Datenbank ohne Einwilligung der Betroffenen  verkauft werden?
  2. Wenn eine Weitergabe nur mit  Einwilligung des Dateneigentümers erfolgen kann, wie hat eine solche zu erfolgen?
  3. Wie kann ein Weiterverkauf von Daten erfolgen und was ist zu beachten?
  4. Falls der Weiterverkauf von Daten nicht gestattet ist, gibt es Ausnahmen, die den Verkauf  dennoch zulässig machen?
  5. Welche Folgen hat die unzulässige Weitergabe von Daten?
  6. Welche Möglichkeiten gibt es bei einem Verkauf von Daten ohne das eine Einwilligung des Betroffenen zum Verkauf vorliegt?

 

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Abmahnung David Librowski ebay

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn David Librowsky wegen angeblicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vor.
Begründet wird diese mit dem Vertrieb einer eu-uncut Version eines Konsolenspiels.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Nicolas Absenger Rechtsanwalt
Abmahner: David Librowsky
Begründung:

angeblicher Vertrieb der eu-uncut Version “Postal III” in der DVD-PC Version ohne die erforderliche Altersprüfung (Jugenschutzgesetz)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 25.000 €, Mehr erfahren

Rechtssichere Werbung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet

Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll.

Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen – z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel – geregelt sind.

Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.

Online-Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln: Ab Ende 2014 Pflicht

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten. Sie wird in den nächsten Jahren Online-Händlern, die über das Internet Lebensmittel verkaufen, viel Arbeit bereiten.

Grund: Ab dem 13.12.2014 wird eine umfassende Online-Kennzeichnungspflicht gelten mit der Konsequenz, dass Lebensmittel, die im Fernabsatz geliefert werden, hinsichtlich der anzugebenden Informationen weitgehend denselben Anforderungen unterliegen wie Lebensmittel, die in Geschäften verkauft werden.

A. Neue Informationspflichten ab dem 13.12.2014 sowie dem 13.12.2016

1. Allgemeine Online-Informationspflichten bei vorverpackten Lebensmitteln

Online-Händler, die  vorverpackte Lebensmittel über das Internet zum Verkauf anbieten, werden ab dem 13.12.2014 folgende Pflichtinformationen auf ihrer Internetpräsenz darzustellen haben:

die Bezeichnung des Lebensmittels;

das Verzeichnis der Zutaten;

alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.