Abmahnung Wettbewerbszentrale: Verstoß gegen Preisangabenverordnung (Getränkevertrieb)
Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat einen Onlineshop-Betreiber abgemahnt, weil er es versäumt haben soll der Grundpreis anzugeben.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro München
- Begründung: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Getränken
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)