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Abmahnung Amazon: Verkauf von Bildträgern ohne Jugendfreigabe
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Abmahnung Amazon Jugendschutzgesetz “Alive“
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Aktuelles eBook: Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln
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Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck
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Abmahnung i-Service UG (Otterbox)
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eBook: Rechtssicherer Import und Verkauf von Kosmetika
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Abmahnung Casio Europe GmbH: „G-Shock“
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Hamburg

Abmahnung Amazon: Verkauf von Bildträgern ohne Jugendfreigabe

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Verkauf von Bildträgern ohne Jugendfreigabe ohne Altersverifizierung

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Amazon Jugendschutzgesetz “Alive“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz beim Vertrieb von DVD´s (Alive USK 18)

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Aktuelles eBook: Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln

Das Inverkehrbringen sowie das Verkaufen von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland ist in rechtlicher Hinsicht anspruchsvoll.

Es bestehen Anzeige- wie auch diverse Kennzeichnungspflichten. Zudem ist es extrem kompliziert geworden, Nahrungsergänzungsmittel „richtig“ zu bewerben.

Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen eBook „Der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln“ zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.

Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck

 Nickel ist in vielen Schmuckgegenständen wie Ringen, Ketten oder Piercings enthalten und dient vor allem der Härtung und Korrosionshemmung.

Leider reagieren viele Menschen jedoch allergisch auf Nickel, weshalb für nickelhaltige Bedarfsgegenstände ein (durch die EU initiiertes) Verkaufsverbot besteht.

Was unter einem Bedarfsgegenstand zu verstehen ist, wird grundsätzlich durch § 2 Abs. 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt. Konkretisiert wird diese Definition durch die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV). Nach § 6 Nr. 4 BedGgstV dürfen bestimmte Bedarfsgegenstände gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie gewisse Stoff-Höchstmengen freisetzen.

Für nickelhaltige Gegenstände wird dies in Anlage 5a zum BedGgstV  näher bestimmt. Danach sind folgende Grenzwerte zwingend zu beachten:

1. Nickelhaltige Bedarfsgegenstände, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen

Beispiele: Ringe, Ketten, etc. mit einem Nickelanteil

Es dürfen maximal 0,5 my Nickel pro cm² je Woche freigesetzt werden. Maßgeblich sind dabei diejenigen Teile des jeweiligen Gegenstandes, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung i-Service UG (Otterbox)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma i-Service UG wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: i-Service UG
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Otterbox” durch den Vertrieb von Produktfälschungen

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 50.000 Euro Mehr erfahren

eBook: Rechtssicherer Import und Verkauf von Kosmetika

eBook "Rechtssicherer Verkauf von Kosmetika" zum kostenlosen Download

 

Das neue eBook „Rechtssicherer Verkauf von Kosmetika“ der IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich mit folgenden zwei Themenschwerpunkten:

1. Was haben Importeure beim Import von Kosmetika zu beachten?

2. Was haben Online-Händler beim Verkauf von Kosmetika zu beachten?

Das eBook ist hier abrufbar.

Abmahnung Casio Europe GmbH: „G-Shock“

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Casio Europe GmbH aktuell Markenrechtserletzungen an der Marke „G-Shock“ ab.

Überblick und Inhalt: 

Abmahner: Casio Europe GmbH
Begründung:

Markenrechtsverletzung an der Marke „G-Shock“ durch unerlaubten Verkauf und Vertriebs („Vorwurf des Plagiats“

Rechtlicher Bezug: Markenrecht

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
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E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Wettbewerbszentrale Hamburg

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Hamburg wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Hamburg
Begründung:

angeblich fehlende Angabe einer Annahmestelle zur kostenlosen Abgabe von Altöl beim Vertrieb von Motoröl

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.