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Bilderklau ? Verletzung von Urheberrechten im Internet
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Keine Patentverletzung durch Kaffeekapseln von Drittherstellern
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Abmahnung Swarovski AG: Verletzung von Namensrechten

Bilderklau ? Verletzung von Urheberrechten im Internet

Das Internet. Unendliche Weiten. Ein Hort der Freiheit mit einer grenzenlosen Vielfalt an frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern. Falsch. Bilderklau im Internet ist, entgegen der weitläufigen Ansicht vieler Nutzer, genau wie im „wahren“ Leben nicht nur möglich sondern auch mit entsprechenden Konsequenzen verbunden.

Wie schnell hat man mit Copy&Paste mal ein Bild kopiert und benutzt, und dabei (bewusst) vergessen, dass die Aneignung fremder Bilder der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Fehlt diese, wird man als Dieb entsprechend zur Kasse gebeten, denn es drohen kostenintensive Abmahnungen wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

 

1. Bilder im Internet

 
Was wäre eine Angebotsseite bei eBay oder anderen Verkaufsplattformen im Internet ohne die entsprechenden Bilder zur Artikelbeschreibung? Der Kaufentschluss entsteht bei vielen Kunden erst mit der visuellen Wahrnehmung des begehrten Artikels in Bildform. Je professioneller die visuelle Darstellung des beworbenen Artikels, um so höher sind auch die Verkaufschancen des jeweiligen Händlers.

Daher investieren einige Online-Händler viel Zeit und Geld in die bildliche Darstellung der von ihnen angebotenen Artikel. Sei es, dass mit viel Aufwand die Fotos selber hergestellt werden. Sei es, dass durch die Beauftragung eines professionellen Fotografen eine nicht unerhebliche Summe investiert wird. Um so ärgerlicher ist es, wenn sich später diese Bilder bei einem anderen Anbieter finden lassen.

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Keine Patentverletzung durch Kaffeekapseln von Drittherstellern

Das Landgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass auch ohne entsprechende Lizenz hergestellte Kaffeekapseln für Nespresso-Maschinen weiterhin uneingeschränkt in Deutschland verkauft werden dürfen.

Dies wollte die Inhaberin der Patente an Nespresso-Kaffemaschinen, die Nestec S. A. mit Sitz in der Schweiz, durch gegen zwei andere Schweizer Firmen gerichtete Eilanträge verhindern.

Die Nestec S. A. (Antragstellerin) ist Inhaberin des in Nespresso-Maschinen genutzten Patents über eine Vorrichtung zum Extrahieren von Kaffeekapseln.

Sie und ihre Lizenznehmer produzieren die von diesem Patent geschützten NespressoMaschinenmodelle sowie die dazugehörigen Originalkapseln.

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Abmahnung Swarovski AG: Verletzung von Namensrechten

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Swarovski AG wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Lorenz Seidler Gossel

Abmahner: Swarovski AG
Begründung:

angebliche Verletzung von Namensrechten an der Marke “Swarovski” bzw. “Swarovski-Elements”

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay,   Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.