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Neu: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
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IT-Recht Kanzlei: eBook Health-Claims-Verordnung

Neu: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)

Mit der am 9. Mai 2013 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) ist die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-II) zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgerätes in geltendes deutsches Recht umgesetzt worden. Bisher war die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in § 5 Elektrogesetz geregelt.

 

Da die neu gefasste EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) weit über den Regelungsgehalt der früheren EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002 hinausging, hatte der Gesetzgeber davon abgesehen, die neu gefasste Richtlinie durch eine Änderung des Elektrogesetzes umzusetzen und stattdessen den Weg einer eigenständigen Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gewählt.

Informieren Sie sich hier ausführlich über die neue Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung / ElektroStoffV.

IT-Recht Kanzlei: eBook Health-Claims-Verordnung

Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei setzt sich ausführlich mit den wichtigsten Regelungsbereichen der Verordnung 1924/2006 („Health-Claims-Verordnung“ oder auch „HCV“) auseinander.

Zudem ist er brandaktuell, so wurden über 30 Gerichtsentscheidungen des Zeitraums 2008-2011 berücksichtigt.

Wie dürfen Lebensmittel nun noch beworben werden?

Was haben hierbei insbesondere Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten?

Wann wird endlich die sog. Gemeinschaftsliste veröffentlicht?

Informieren Sie sich!

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.