Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe von Verpackungsinhalt, Gewicht und mehr
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung zum Thema Angabe von wesentlichen Merkmalen eines Produktes von einem Online-Händler vorgelegt.
Abgemahnt wird:
- angeblich fehlende Angabe von Produktmerkmalen wie Verpackungsinhalt, Gewicht, Stromanschluss und Stromverbrauch
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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