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Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung? Verbot des Handels auf Online-Marktplätzen durch Hersteller
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Darstellung in AGB: Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien im Online-Handel
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Arzneimittel oder Lebensmittel ?
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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
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Abmahnung ebay wegen Vertrieb von Zahnbleichungsprodukten
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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern
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Abmahnung eBay fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielzeug
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Mindesthaltbarkeitsdatum: Darf nach dessen „Ablauf“ ein Produkt überhaupt noch verkauft werden?
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Rechtssichere Werbung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet
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Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 2
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Online-Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln: Ab Ende 2014 Pflicht
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Abmahnung Amazon Jugendschutzgesetz “Alive“
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Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck
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Abmahnung i-Service UG (Otterbox)
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Was ist bei der Online-Werbung für Chemikalien zu beachten?

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung? Verbot des Handels auf Online-Marktplätzen durch Hersteller

Herstellern ist es grundsätzlich gestattet, Händlern gewisse Vorgaben über den Vertrieb ihrer Waren zu machen, um die intendierte Wahrnehmung derselben durch die Verbraucher zu gewährleisten und die Produktidentität zu wahren. So ist die Zulässigkeit von qualitativen Mindestanforderungen seitens des Herstellers an Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die Produktpräsentation und die individuelle Bevorratung der Händler allgemein anerkannt.

Mit Urteil vom 08.11.2013 (Az.: 14 O 44/13.Kart) hat das LG Kiel nun entschieden, dass die Beschränkung von Vertriebswegen der Händler durch den Hersteller in Form der Untersagung des Vertriebs auf Online-Marktplätzen und Auktionsplattformen eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV und §1 GWB darstellt.

Das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV und des §1 GWB

Art. 101 Abs. 1 AEUV und §1 GWB etablieren ein Kartellverbot, das prinzipiell an dieselben Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft ist. Nach diesen Vorschriften sind Vereinbarungen von Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten.

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Darstellung in AGB: Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien im Online-Handel

Vertreiber von Batterien müssen Ihre Kunden auf die Möglichkeiten zur Entsorgung von Altbatterien hinweisen und dabei einige gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Bei vielen Online-Händlern findet man einen entsprechenden Hinweis lediglich in den AGB, die auf der Webseite des Händlers hinterlegt sind. Doch genügt eine solche Darstellung den gesetzlichen Anforderungen?

 

Vertreiber haben ihre Kunden nach § 18 Batteriegesetz durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen,

  • dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können,
  • dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und
  • welche Bedeutung das Symbol nach § 17 Absatz 1 und die Zeichen nach § 17 Absatz 3 haben.

 

Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, hat die Hinweise nach Satz 1 in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien zu geben oder sie der Warensendung schriftlich beizufügen.

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Arzneimittel oder Lebensmittel ?

Unterliegt ein Präparat den lebensmittelrechtlichen oder den strengeren arzneimittelrechtlichen Vorgaben? Welche speziellen Vorschriften gelten für die Produktion, Kennzeichnung und Bewerbung eines Präparats oder Stoffes? Die Beantwortung dieser Fragen hängt davon ab, ob das Präparat aus rechtlicher Sicht ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel ist.

 

Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die beiden Begriffsdefinitionen und schildert einschlägige Fallbeispiele aus der Rechtsprechung.

 

I. Arzneimittel oder Lebensmittel – warum ist das wichtig?

 

 
Die Herstellung, die Kennzeichnung, die Bewerbung, der Vertrieb und weitere Umstände unterliegen bei Arzneimitteln anderen rechtlichen Anforderungen als bei Lebensmitteln. Jedoch nicht immer ist leicht feststellbar, ob es sich bei einem Stoff oder Präparat um ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel handelt.

Wichtig ist dies auch im Hinblick auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Zulassung eines Arzneimittels, so dass es überhaupt vertrieben werden darf.

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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart

Für unsere Abmahnung Sammelstelle haben wir von einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart Kenntnis genommen.  

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblich Vertrieb von in Europa nicht verkehrsfähigen  Pressklemmen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay wegen Vertrieb von Zahnbleichungsprodukten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen die Kosmetikverordnung durch nicht erlaubten Vertrieb von Bleaching-Produkten.

 

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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung/Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern („Alternativprodukt“ und „OEM-Preis“)

 

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Abmahnung eBay fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielzeug

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe von Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeugwaren

 

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Mindesthaltbarkeitsdatum: Darf nach dessen „Ablauf“ ein Produkt überhaupt noch verkauft werden?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz „MHD“) ist lebensmittelkennzeichnungsrechtlich „ein alter Hut“.

Seit Langem finden sich auf der Mehrzahl der Lebensmittelverpackungen Angaben wie „Mindestens haltbar bis siehe Deckel“ etc.pp.

Was jedoch bedeutet die Angabe genau?

Diese Frage kann der Verbraucher meist nicht ganz genau beantworten.

Was ist denn nun die Konsequenz für den Vertrieb der Ware, wenn das MHD bereits überschritten wurde?

Begeht der Supermarktbetreiber einen Rechtsverstoß, wenn er die Ware nach Ablauf des MHD noch verkauft?

Wenn ja, mit welchen Folgen?

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Rechtssichere Werbung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet

Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll.

Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen – z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel – geregelt sind.

Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.

Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 2

Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend. Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden. Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen.

Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor. Lesen Sie nun den zweiten Teil der Serie.

Während im ersten Teil der Serie vor allem das Lauterkeitsrecht im Fokus stand, beschäftigt sich der zweite Teil nun mit den Fragen des Telemedien- und Vertragsrechts.

C. Telemedienrecht

I. Das Telemediengesetz und seine Richtlinie

In Deutschland gilt für sog. Diensteanbieter das Telemediengesetz (kurz: TMG), das insbesondere auf die EG-Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt  (kurz: sog. „Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) zurückgeht. Darin sind einige Pflichten, wie etwa Informationspflichten, sowie Haftungsmodifikationen für Diensteanbieter geregelt.

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Online-Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln: Ab Ende 2014 Pflicht

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten. Sie wird in den nächsten Jahren Online-Händlern, die über das Internet Lebensmittel verkaufen, viel Arbeit bereiten.

Grund: Ab dem 13.12.2014 wird eine umfassende Online-Kennzeichnungspflicht gelten mit der Konsequenz, dass Lebensmittel, die im Fernabsatz geliefert werden, hinsichtlich der anzugebenden Informationen weitgehend denselben Anforderungen unterliegen wie Lebensmittel, die in Geschäften verkauft werden.

A. Neue Informationspflichten ab dem 13.12.2014 sowie dem 13.12.2016

1. Allgemeine Online-Informationspflichten bei vorverpackten Lebensmitteln

Online-Händler, die  vorverpackte Lebensmittel über das Internet zum Verkauf anbieten, werden ab dem 13.12.2014 folgende Pflichtinformationen auf ihrer Internetpräsenz darzustellen haben:

die Bezeichnung des Lebensmittels;

das Verzeichnis der Zutaten;

alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;

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Abmahnung Amazon Jugendschutzgesetz “Alive“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz beim Vertrieb von DVD´s (Alive USK 18)

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Aufgepasst: Beim Verkauf von nickelhaltigem Schmuck

 Nickel ist in vielen Schmuckgegenständen wie Ringen, Ketten oder Piercings enthalten und dient vor allem der Härtung und Korrosionshemmung.

Leider reagieren viele Menschen jedoch allergisch auf Nickel, weshalb für nickelhaltige Bedarfsgegenstände ein (durch die EU initiiertes) Verkaufsverbot besteht.

Was unter einem Bedarfsgegenstand zu verstehen ist, wird grundsätzlich durch § 2 Abs. 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt. Konkretisiert wird diese Definition durch die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV). Nach § 6 Nr. 4 BedGgstV dürfen bestimmte Bedarfsgegenstände gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie gewisse Stoff-Höchstmengen freisetzen.

Für nickelhaltige Gegenstände wird dies in Anlage 5a zum BedGgstV  näher bestimmt. Danach sind folgende Grenzwerte zwingend zu beachten:

1. Nickelhaltige Bedarfsgegenstände, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen

Beispiele: Ringe, Ketten, etc. mit einem Nickelanteil

Es dürfen maximal 0,5 my Nickel pro cm² je Woche freigesetzt werden. Maßgeblich sind dabei diejenigen Teile des jeweiligen Gegenstandes, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen.

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Abmahnung i-Service UG (Otterbox)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma i-Service UG wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: i-Service UG
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Otterbox” durch den Vertrieb von Produktfälschungen

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 50.000 Euro Mehr erfahren

Was ist bei der Online-Werbung für Chemikalien zu beachten?

Wer als Online-Händler Chemikalien vertreibt, muss schon bei der Werbung im Internet einige Besonderheiten beachten, wenn er sich nicht dem Risiko eines Bußgeldbescheides oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aussetzen will.

Betroffen sind beispielsweise Anbieter von Farben, Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln und Sprays, die gefährliche Stoffe beinhalten.

A. Gesetzliche Vorgaben bei der Online-Werbung für Chemikalien

Am 09.11.2011 ist in Deutschland das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (ChemGuaLiAnpG) in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS- oder CLP-Verordnung), die am 20. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Hierdurch wurden u. a. einige Vorschriften des Chemikaliengesetzes – ChemG geändert, welches u. a. Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten für Chemikalien regelt.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.