Abmahnung PP Handelsagentur, Peggy Passmann
Die Firma PP Handelsagentur, Peggy Passmann hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich eine veraltete Widerrufsbelehrung verwenden soll.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: PP Handelsagentur, Peggy Passmann
- Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen seit dem 13.06.2014 entsprechen soll
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)