Abmahnung Bellona Frankfurt GmbH “Cashmere oder Viskose”
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Bellona Frankfurt GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: lexTM Rechtsanwälte
- Abmahner: Bellona Frankfurt GmbH
- Begründung: angebliche Irreführung der Kunden, da ein Viskoseschal als Cashmere bezeichnet wird
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €