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Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies
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Vorgaben der PAngV : Werbung für Kreditverträge, Finanzierungen

Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies

Muss der Betreiber einer Webseite ab sofort die Nutzer über die Verwendung von Cookies informieren und gleich beim Aufrufen der Webseite deren ausdrückliche Einverständnis einholen?

So steht es zumindest in der sog. Cookie-Richtlinie, die die EU in Deutschland bereits als geltendes deutsches Recht ansieht, obwohl deren Vorgaben offiziell noch gar nicht ins deutsche Recht umgesetzt worden sind. Wie ist nun die Rechtslage? Was sollten Betreiber von Webseiten deshalb beachten? Die IT-Recht Kanzlei stellt die Lage dar und gibt Tipps für die Praxis.

Inhalt
I. Cookies nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer?
II. Die Vorgaben aus der Cookie-Richtlinie
III. Die aktuelle Rechtslage zu Cookies in Deutschland
IV. Wie sollen sich Betreiber von Webseiten in der Praxis verhalten?
V. Fazit

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Vorgaben der PAngV : Werbung für Kreditverträge, Finanzierungen

§ 6a PAngV sieht diverse Vorgaben bei der Werbung für Kreditverträge gegenüber Letztverbrauchern vor. Dies aus dem Grund, da Finanzierungsgeschäfte für den Verbraucher wegen der mit ihnen verbundenen längerfristigen und unter Umständen erheblichen wirtschaftlichen Belastungen mit besonders hohen Gefahren verbunden sind. Zum Schutz des Verbrauchers normiert § 6a PAngV deshalb bestimmte Standardinformationen, damit der Verbraucher verschiedene Kreditangebote miteinander vergleichen kann. Lesen Sie zu dem Thema die nachfolgenden FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Frage: Wann unterfällt Werbung für Kreditverträge dem § 6a PAngV?
§ 6a PAngV regelt, dass derjenige, der gegenüber Letztverbrauchern für den Abschluss eines Kreditvertrags mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen, wirbt, in klarer, verständlicher und auffallender Weise bestimmte Standardinformationen (s.u.) anzugeben hat.

§ 6a PangV greift demnach nicht bereits bei reiner Imagewerbung, ohne Verwendung von Zahlen, sondern allein,

wenn mit bestimmten Zinssätzen oder
sonstigen Zahlen, welche die Kosten des Kredits betreffen,
geworben wird. Dies können z.B. Bearbeitungsgebühren sein

Die komplette FAQ der IT-Recht Kanzlei zur PAngV lesen…

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.