Neu: EU-Vorschriften für „ökologischen Wein“ sind vereinbart
Der Ständige Ausschuss für den ökologischen Landbau (SCOF) hat neue EU-Vorschriften für „ökologischen Wein“ vereinbart, die in den kommenden Wochen im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Mit den neuen Bestimmungen, die ab der Ernte 2012 gelten werden, dürfen Bio-Weinbauern den Begriff „ökologischer Wein“ auf ihren Etiketten verwenden.
Die Etiketten müssen außerdem mit dem EU-Bio-Logo und der Codenummer der Zertifizierungsstelle versehen sein. Auch die sonstigen Kennzeichnungsvorschriften für Wein müssen eingehalten werden. Zwar gibt es bereits Vorschriften für „Wein aus ökologischen/biologischen Trauben“, diese beziehen sich allerdings nicht auf das Weinbereitungsverfahren, d. h. das gesamte Verfahren von der Traube bis zum Wein. Der Weinsektor ist der einzig Verbleibende, der nicht vollständig von den EU-Vorschriften über die Normen des ökologischen Landbaus gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erfasst wird.
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