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Rechtssicherer Online-Verkauf an Verbraucher im EU-Ausland praktisch nicht möglich
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Umsatzsteuer auf Verpackungs- und Versandkosten?

Rechtssicherer Online-Verkauf an Verbraucher im EU-Ausland praktisch nicht möglich

Der grenzüberschreitende Warenverkehr hat eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU.

Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Kaufverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich per AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag

 

I. Webshopping in der EU – einfach gewollt, schwierig gemacht

Das Internet ist nicht nur europäisch, sondern weltweit. Das Kaufen und Verkaufen im Internet – Online-Shopping – ist dagegen noch nicht einmal wirklich europäisch. Online-Händler sind gegenwärtig gewaltigen Rechtsrisiken ausgesetzt, wenn sie ihre Waren an Verbraucher im EU-Ausland verkaufen. Grund hierfür ist der strenge Verbraucherschutz in der EU. Die Verbraucher werden von der EU geschützt, insbesondere im Zusammenhang mit Kaufverträgen und dabei ganz besonders im Online-Handel.

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Umsatzsteuer auf Verpackungs- und Versandkosten?

Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Paket befinden?

In der Theorie ganz einfach: Der Verpackungs- und Versandkosten „kleben“ als sogenannte (unselbständige) Nebenleistung am versandten Produkt und teilen deshalb dessen Schicksal. Wird also ein Produkt versendet, das mit 19% Umsatzsteuer (USt) zu versteuern ist (beispielsweise eine DVD), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten 19% USt zugrunde gelegt werden. Wird dahingegen ein Produkt versendet, das nur mit 7% USt zu versteuern ist (beispielsweise ein Buch), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten nur 7% USt zugrunde gelegt werden.

So weit so gut. Spannend wird das aber erst wenn sich in einem Paket Waren mit unterschiedlichen USt-Klassen befinden, also beispielsweise ein Buch und eine DVD. Dann soll in Abhängigkeit vom Warenwert auch auf die Verpackungs- und Versandkosten anteilig der jeweilige der USt-Steuersatz der Waren angewendet werden. Um bei unserem Beispiel Buch/DVD zu bleiben: Ist das Buch 60% wert und die DVD 40%, müssen die Versandkosten gesplittet werden: Für 60% gilt der 7%ige USt-Satz und für 40% der 19%ige USt-Satz.

Ein Heidenspaß, diese Theorie in der Praxis entsprechend umzusetzen

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.