Abmahnung Artur Hornbacher
Herr Artur Hornbacher hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich beim Verkauf von Waren nach Volumen den Grundpreis nicht angeben soll.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Artur Hornbacher
- Begründung: angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay