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Abmahnung Webshop: Irreführende Nutzung einer Marke

Abmahnung Webshop: Irreführende Nutzung einer Marke

Ein Webshopbetreiber wurde wegen angeblich irreführender Nutzung einer Marke für Gummipuppen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Irreführende Nutzung einer Marke (Weiterleitung auf eine andere) 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.