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Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbeaussagen zur Wirksamkeit bei kosmetischen Mitteln sind irreführend

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbeaussagen zur Wirksamkeit bei kosmetischen Mitteln sind irreführend

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen irreführender Werbeaussagen zur Wirksamkeit bei kosmetischen Mitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Irreführende Werbeaussagen zur Wirksamkeit bei kosmetischen Mitteln (hier: Anti-Cellulite Serum) mit dem Hinweis: „Anti-Cellulite“, Cellulite-Behandlung, Straffung“, „zur sichtbaren Verbesserung der Hautkontur bei Cellulite“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Kostenpauschale: 238,00€ brutto

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