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Medizinisches Zentrum: Aktuelle Rechtsprechung zum Zentrumsbegriff im ärztlichen Werberecht
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Werbung: Zulässigkeit für Medizinprodukte nach der HWG-Novelle

Medizinisches Zentrum: Aktuelle Rechtsprechung zum Zentrumsbegriff im ärztlichen Werberecht

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs weist der Begriff „Zentrum“ in der Medizin auf eine überdurchschnittliche Bedeutung und Ausstattung der Einrichtung sowie eine besondere Kompetenz des Personals hin; eine allgemeine Ausstattung sowie personelle Besetzung wird dieser Bezeichnung daher nicht gerecht. Die Entscheidung des BGH hat auch schon Eingang in die allgemeine Rechtsprechung gefunden (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2012, Az. I ZR 104/10; aktuell OLG Stuttgart, Urt. v. 29.11.2012, Az. 2 U 64/12).

 

 

Urteil des Bundesgerichtshofs

In seiner Entscheidung vom Januar 2012 hatte der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Bezeichnung „Neurologisch/Vaskuläres Zentrum“ für eine Krankenhausabteilung zu entscheiden. Dabei handelte es sich um eine Unterabteilung der Fachabteilungen für innere Medizin und Frührehabilitation, die von einem Neurologen als Chefarzt geleitet wurde.

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Werbung: Zulässigkeit für Medizinprodukte nach der HWG-Novelle

Die Werbung für sogenannte Medizinprodukte wird wie diejenige für Human- und Tierarzneimittel insbesondere durch das Heilmittelwerbegesetz (kurz: HWG) beschränkt.

Die vom Gesetzgeber bereits verabschiedete, aber noch nicht in Kraft getretene HWG-Novelle hält einige Lockerungen für Werbemaßnahmen für Medizinprodukte bereit.

Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Vorschriften im Werberecht für Medizinprodukte und stellt die zahlreichen Änderungen der Novelle vor.

I. Änderungen im HWG

Vor kurzem stellte die IT-Recht Kanzlei bereits die Änderungen für Human- und Tierarzneimittel vor, die sich durch die HWG-Novelle ergeben. Die Änderungen betreffen allerdings auch sog. Medizinprodukte.

Bislang ist die HWG-Novelle noch nicht in Kraft getreten. Sie ist zwar am 28. Juni 2012 vom Bundestag verabschiedet worden und sollte ursprünglich noch im Juli 2012 in Kraft treten. Allerdings ist dies bislang noch nicht geschehen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.