Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung für Akupunkturpflaster ist unzulässig
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger Werbung für Akupunkturpflaster abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: unzulässige Werbung für Akupunkturpflaster
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop