Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Werbung mit der Aussage „Garantie“ nicht zulässig
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit Garantieaussagen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit Garantieaussagen (2 J. Garantie), ohne Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Käufers
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 237,80 €