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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Werbung mit der Aussage „Garantie“ nicht zulässig

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Werbung mit der Aussage „Garantie“ nicht zulässig

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit Garantieaussagen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit Garantieaussagen (2 J. Garantie), ohne Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Käufers
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 237,80 €

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