Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit Garantie nicht zulässig
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Garantieversprechen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit Garantieversprechen (5 Jahre Garantie)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)