Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Werbung mit Garantiezusagen nicht erlaubt
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit Garantieversprechen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit Garantieversprechen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 243,95 €