Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Kaffee ist unzulässig
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Kaffee abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Kaffee mit dem Zusatz „bekömmlich“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Kostenpauschale: 238,00€ brutto