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Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln ist nicht erlaubt

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln ist nicht erlaubt

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Irreführende Werbung mit nährstoff- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Kostenpauschale: 238,00€ brutto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.