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Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist nicht zulässig

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist nicht zulässig

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Kaffee abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Kaffee mit „magenfreundlich, gut verträglich und bekömmlich“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.