Abmahnung IDO Verband: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist unzulässig
Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Geforderte Kostenpauschale: 232,05 € brutto