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Abmahnung IDO Verband: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist unzulässig

Abmahnung IDO Verband: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist unzulässig

Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Geforderte Kostenpauschale: 232,05 € brutto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.