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Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Quelle nicht zulässig

Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Quelle nicht zulässig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Amazon-Händler wegen unzulässiger Werbung mit Testergebnissen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung:
    • unzulässige Werbung mit Testergebnissen, ohne die genaue Fundstelle der Veröffentlichung des Tests anzugeben oder den vollständigen Test in der Werbung wiederzugeben
    • fehlende Verkäuferinformationen (Telefon und Adresse)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.