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Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln ist nicht zulässig

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln ist nicht zulässig

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln (hier: Kaffee) mit dem Hinweis „magenschonend“, „bekömmlich“, „sehr verträglich“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Kostenpauschale: 238,00 € brutto

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