Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln ist nicht zulässig
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln (hier: Kaffee) mit dem Hinweis „magenschonend“, „bekömmlich“, „sehr verträglich“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Kostenpauschale: 238,00 € brutto