Abmahnung DayMen US: Verkauf von “Gorillapod”-Nachahmungen
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma DayMen US wegen angeblich unlauterem Wettbewerb durch den Verkauf von Nachahmungen vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Allen & Overy LLP
- Abmahner: DayMen US
- Begründung: Unlauteres Handeln durch den Vertrieb von Gorillapod-Nachahmungen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 300.000 Euro