Schlagwort -Wettbewerbsrecht

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Irreführung durch Ausweisung eines dauerhaft gesenkten Preises als „Sonderpreis“
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Abmahnung Ines Martin
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Update Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V. „Ultraschallbehandlungen“
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Update Abmahnung Thomas Baczewski 40 Euro Klausel
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Abmahnung Thomas Roth UST-ID Nr.
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Update Abmahnung Thomas Baczewski Rücksendekosten
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Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
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Abmahnung Rehaforum Medical GmbH
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Abmahnung Stenger ZS GmbH
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Abmahnung Joachim Heine
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat September 2011
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Update Abmahnung Claudia Schneider
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Abmahnung Bodum AG, Schweiz
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Einleuchtende Abmahngründe: Neonröhren-Starter und Wettbewerbsrecht
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Abmahnung Dieter Wolf

Irreführung durch Ausweisung eines dauerhaft gesenkten Preises als „Sonderpreis“

Nach einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln ist es irreführend und somit wettbewerbswidrig, einen dauerhaft gesenkten Preis dem alten regulären Preis als „Sonderpreis“ gegenüberzustellen.

Der Verbraucher könne in diesem Fall davon ausgehen, er habe es mit einer besonders günstigen Sonderaktion zu tun (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 11.08.2011, Az. 6 W 155/11).

Im Rahmen einer sofortigen Beschwerde hatten die Richter zu entscheiden, ob die Gegenüberstellung eines neuen Preises gegenüber dem alten Preis irreführend sei oder nicht. Dargestellt war die Preissenkung als „Sonderpreis“ gegenüber dem „regulären Preis“; der als Sonderpreis gekennzeichnete Betrag war jedoch auf unbestimmte Dauer gesenkt worden und nicht etwa Teil eines Sonderverkaufs.

Die Richter erkannten in dieser Vorgehensweise einen Wettbewerbsverstoß; der Verbraucher werde in die Irre geleitet, da er unzutreffend annehme, er könne hier kurzfristig zu Sonderkonditionen einkaufen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 11.08.2011, Az. 6 W 155/11):

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Abmahnung Ines Martin

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Ines Martin
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

Unsere Empfehlung

Der im Zusammenhang mit anwaltlichen Abmahnungen angesetzte Streitwert sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden, da er sich unmittelbar auf die Kostenlast des Abgemahnten auswirkt. Teilweise setzen die Gerichte die Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten je nach Verstoß unterschiedlich hoch an. Auch die Anzahl der gerügten Verstöße kann sich auf die Streitwerthöhe auswirken. Wir empfehlen daher generell, den der Abmahnung ggf. zugrunde gelegten Streitwert stets durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend gemachten Kosten – auch für den Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung – vollständig zu
verweigern, etwa weil sich hinreichend viele Anhaltspunkte dafür zeigen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V. „Ultraschallbehandlungen“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Begründung:

angebliche irreführende Werbung „Bodyformen durch Ultraschall“

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop

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Update Abmahnung Thomas Baczewski 40 Euro Klausel

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung Thomas Roth UST-ID Nr.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Roth wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Reinhold Vogelsang

Abmahner: Thomas Roth
Begründung:

angeblich fehlende Angabe der Umsatzsteueridentnummer

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €

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Update Abmahnung Thomas Baczewski Rücksendekosten

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Sascha Tawil

Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “dauerhaft scharf” im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Keramikmessern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung Rehaforum Medical GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Rehaforum Medical GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblichen Markenrechtsverletzung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Uexküll & Stolberg

Abmahner: Rehaforum Medical GmbH
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung (Nutzung des Produktbildes einer Marke, wobei das gelieferte Produkt nicht mit dem Bild übereinstimmt, dadurch auch Wettbewerbsrechtsverletzung wegen Irreführung)

Rechtlicher Bezug: Markenrecht &Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 50.000 €

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Abmahnung Stenger ZS GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Stenger ZS GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Crispin – Hartmann

Abmahner: Stenger ZS GmbH
Begründung:

angeblich Werbung mit Selbstverständlichkeiten („eBay-Gebühren natürlich wir“)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 5.100 €

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Abmahnung Joachim Heine

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Joachim Heine wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Warnhinweisen.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Joachim Heine
Begründung:

angeblich fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Lithium-Batterien

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat September 2011

Die IT-Recht Kanzlei München hat wieder die Ihr im Monat September 2011 vorgelegten Abmahnungen ausgewertet und in Ihrem monatlichen Abmahnbrief der häufigsten Abmahngründe zusammengestellt.

Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle “Angriffsziele”  darstellen und worauf z.B. bei Angaben zu den Rücksendekosten, oder hinsichtlich Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeug zu achten ist.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats September 2011:

1. Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
2. fehlende Warnhinweise beim Spielzeugvertrieb
3. irreführende Werbung
4. Markenrechtsverletzung
5. fehlende Grundpreisangabe     
6. CE-Kennzeichen 
7. AGB
8. Korrektur Eingabefehler 
9. Widerrufsfrist
10. Hinweise zur Vertragssprache

 

Anmerkung:

Unverändert an der Spitze der Abmahngründe sind die Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro-Klausel) Hier sollten Online-Händler zur Sicherheit einmal Ihre Angaben überprüfen.

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Haben Sie Handlungsbedarf ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Claudia Schneider

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Claudia Schneider wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sandhage – Rechtsanwalt

Abmahner: Claudia Schneider
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

angeblich unzureichende Angaben über die zur Verfügung stehenden Vertragssprachen

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung Bodum AG, Schweiz

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Bodum AG, Schweiz wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit dem angeblichen Vertrieb einer Produktkopie.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Bodum AG, Schweiz
Begründung:

angeblicher Vertrieb einer Produktkopie eines Kaffeezubereiters

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandwert: 100.000 €

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Einleuchtende Abmahngründe: Neonröhren-Starter und Wettbewerbsrecht

Zurzeit werden Anbieter von Startern für Leuchtstoffröhren abgemahnt, weil sie diese im Internet mit falschen Behauptungen anpreisen.

Häufig sollen hierbei elektromechanischen Startern Attribute beigelegt worden sein, die eigentlich elektronischen Startern vorbehalten sind.

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine solche Abmahnung vor, in der bemängelt wird, dass elektromechanische Starter u.a. mit folgenden Eigenschaften beworben werden:

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Abmahnung Dieter Wolf

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Dieter Wolf wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Artz & Partner – Rechtsanwälte

Abmahner: Dieter Wolf
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist („14Tage – 1 Monat“)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.