Schlagwort -wettbewerbswidrig

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Abmahnung ebay: Zustandekommen des Kaufvertrags
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Abmahngefahr Amazon: Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig
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Abmahnung ebay: Alexei Kusmin wegen Rücksendekosten
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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb: Kinesio Tapes und Ihre Wirkung
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V.: Unwirksame AGB
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Abmahnung Amazon: Unklare und unangemessene Lieferzeiten
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Abmahnung Sammelstelle: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
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Abmahnung NB Technologie GmbH: Werbung „nickelfrei“
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Abmahnung Andreas Schenk
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ebay Abmahnung: Werbung mit der Aussage „nickelfrei“
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Koppelung von Warenerwerb und Gewinnspiel nicht generell wettbewerbswidrig
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„Geprüfte Sicherheit“: Wettbewerbswidrige Darstellung des TÜV-/GS-Zeichens in der Werbung
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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V. “Tiefenwärme, Entschlackung”
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„Schlank im Schlaf“ – irreführende Werbung für ein eiweißreiches Brot
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Abmahnung Amazon mehrfach fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Abmahnung ebay: Zustandekommen des Kaufvertrags

Ein ebay Händler wurde wegen angeblich unlauterer Angaben zum Zustandekommen des Kaufvertrags und mehr abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • unzulässige Angaben zum Zustandekommen des Kaufvertrags
  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
  • Angben zum Rücktrittsrecht des Händlers

 

 

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Abmahngefahr Amazon: Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig

Das LG Bochum hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13) entschieden, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn für alltägliche Gegenstände im E-Commerce Lieferfristen von mehr als 3 Wochen vorbehalten werden. Dieses Urteil führt zu erheblichen Problemen in der Rechtspraxis, insbesondere auf der Plattform Amazon ist die Lieferzeitangabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“ als optionaler Standardtext in einer Vielzahl von Angeboten enthalten. Die betroffenen Online-Händler laufen nunmehr Gefahr wegen dieser Angabe kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.

 

 

 

1. Was war eigentlich genau geschehen
Es stritten sich zwei Händler von Kinderwägen bzw. Kinderautositze und zugehörige Zubehörartikel über die rechtliche Zulässigkeit von „Lieferzeitangaben“ auf der Plattform Amazon. Die Beklagte bot auf der Plattform Amazon eine Fußdecke für einen Kinderanhänger mit der folgenden Aussage an:

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung ebay: Alexei Kusmin wegen Rücksendekosten

Ein eBay-Händler wurde von Herrn Alexei Kusmin wegen angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Alexei Kusmin
  • Begründung: angeblich fehlerbehaftete Angaben zu den Rücksendekosten (40€-Klausel)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb: Kinesio Tapes und Ihre Wirkung

Ein Webshop Betreiber hat eine Abmahnung des Verbands sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblich unzulässigen Wirkungsversprechen beim Vertrieb von Kinesio Tapes erhalten.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit Wirkungsversprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

 

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V.: Unwirksame AGB

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblich fehlerhafter AGB Klauseln vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • angebliche Verwendung von AGB mit unwirksamen Klauseln
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

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Abmahnung Amazon: Unklare und unangemessene Lieferzeiten

Ein Amazon-Händler war Gegenstand einer Abmahnung in der seine Angaben zu den Lieferzeiten gerügt wurden.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unklare  Angabe der Lieferzeit
  • unageblich unangemessen lange Lieferzeit

 

 

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Abmahnung Sammelstelle: Verband sozialer Wettbewerb e.V.

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. informiert. 

 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unlauterer unlautere Wirkungsversprechen von Massagegeräten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

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Abmahnung NB Technologie GmbH: Werbung „nickelfrei“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH wegen angeblich wettbewerbswidriger Aussagen beim Vertrieb von Schmuckwaren mit Edelstahl 316L vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: angebliche irreführende Werbeaussagen (Schmuckwaren mit Edelstahl 316L werden als nickelfrei bezeichnet)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

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Abmahnung Andreas Schenk

Herr Andreas Schenk hat einen eBay-Händler abgemahnt, weil dieser beim Vertrieb von Damenuhren mit der Aussage „Originalgarantieschein“ wirbt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Andreas Schenk
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Information, daß der Lieferung einer Damenuhr der Originalgarantieschein beiligt
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstadnswert: 10.000 €

 

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ebay Abmahnung: Werbung mit der Aussage „nickelfrei“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung Schmuckwaren mit Edelstahl 316L betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage „nickelfrei“

 

 

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Koppelung von Warenerwerb und Gewinnspiel nicht generell wettbewerbswidrig

Die Verknüpfung von Warenerwerb und Gewinnspielteilnahme ist eine äußerst rentable Marketingstrategie. Durch die Aussicht auf einen Gewinn sollen die Verbraucher dazu verleitet werden, die Ware des Händlers zu kaufen.

Allerdings ist diese Geschäftspraktik aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht ganz ungefährlich. Gesetzgeber und Rechtsprechung versuchen den von der Gewinnchance geblendeten Verbraucher vor einer unüberlegten Kaufentscheidung zu bewahren.

 

I. Gesetzliche Bestimmungen

 

Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Lauterkeit der Koppelung einer Gewinnspielteilnahme mit einem Warenerwerb ist sowohl nationales Recht, als auch Gemeinschaftrecht zu beachten.

1. Nationales Recht

 

Die einschlägigen Bestimmungen finden sich im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

§ 3 UWG legt als Generalklausel ein Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen fest:

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

„Geprüfte Sicherheit“: Wettbewerbswidrige Darstellung des TÜV-/GS-Zeichens in der Werbung

Werbung mit dem Zeichen „Geprüfte Sicherheit“ ist sinnvoll, aber auch schwierig: Vom „abgelaufenen“ Siegel über Fälschungen bis hin zur rechtswidrigen Entfernung des Zeichens reicht die Palette möglicher Fehler. Das Landgericht Berlin hatte aktuell über eine solche Werbung zu entscheiden: Dort war ohne Erlaubnis einer Prüfstelle mit „GS“ und „TÜV“ geworben worden. (vgl. aktuell LG Berlin, Urt. v. 02.05.2012, Az. 16 O 598/11).

Laut einer Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale wurde bei dem betroffenen Produkt (einer Luftpumpe für Kfz-Reifen) in der Artikelbeschreibung die Angabe „das Produkt verfügt über TÜV- und GS-Prüfzertifikat“ eingefügt. Diese Angabe sei jedoch von keiner von den Zentralstellen der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannten Prüfstelle erlaubt worden. Zudem sei beim TÜV-Siegel grundsätzlich die Prüfstelle anzugeben.

Dieses Verhalten verstoße gegen die sogenannte „Schwarze Liste“ (Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG)
und sei somit grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen.

Weitere Informationen zur rechtssicheren Werbung mit dem GS-Zeichen finden sich in dem umfangreichen FAQ-Beitrag der IT-Recht Kanzlei zu diesem Thema.

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V. “Tiefenwärme, Entschlackung”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Tiefenwärme“ für u.a. Entschlackung und Entgiftung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop, Mehr erfahren

„Schlank im Schlaf“ – irreführende Werbung für ein eiweißreiches Brot

Ein Bäckereiunternehmen aus Schleswig-Holstein handelt wettbewerbswidrig, wenn es ein „Eiweiß-Abendbrot“ auf Faltblättern unter anderem mit dem Spruch „Schlank im Schlaf“ bewirbt.

Mit Beschluss von 21. Juni 2012 gestern hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts diese Art der Werbung untersagt.

Zum Sachverhalt: Das beklagte Bäckereiunternehmen bewarb Ende 2011 in seinen 200 Bäckereiverkaufsfilialen ein Brot mit einem hohen Eiweißgehalt mittels eines Faltblattes (Flyers) mit dem Slogan „Schlank im Schlaf“.

Der Slogan ist zugleich Titel eines Buches, das ein Abnehmkonzept nach der sogenannten Insulin-Trennkostmethode vorstellt, bei der morgens Kohlenhydrate ohne Eiweiß, mittags beides zusammen und abends nur Eiweiß verzehrt werden sollen.

Auf dem Flyer befand sich ein Hinweis auf das Abnehmkonzept und eine Abbildung des Buches.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Amazon mehrfach fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Die Widerrufsbelehrung, die in mehreren Punkten unzureichend bzw. wettbewerbswidrig sein soll

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Fax: 089 / 130 1433-60
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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.