Abmahnung Benjamin Thorn: Widerrechtliche Nutzung einer Fotografie
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn wegen angeblich widerrechtlicher Nutzung einer von ihm erstellten Fotografie vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Benjamin Thorn
- Begründung: angebliche Uhrheberrechtsverletzung durch nicht autoriserte Nutzung/Verarbeitung einer Fotografie
- Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Schadensersatzforderung: 4.278 €
- Höhe der angesetzten Rechtsverfolgungskosten: 546,69 €