Bald ein einheitliches Widerrufsrecht in Europa ?
Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich vergangenen Montag zum Ziel gesetzt, das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen innerhalb der EU zu vereinheitlichen.
Die geplanten Änderungen im Überblick (gemäß Pressemitteilung (PM) des Europäischen Parlaments):
1. 14 Tage Widerrufsrecht
Geplante EU-Neuerung: Das Widerrufsrecht des Verbrauchers soll künftig EU-weit einheitlich 14 Tage betragen. Wird der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht informiert, soll die Widerrufsfrist ein ganzes Jahr laufen.
Wortlaut der Pressemitteilung:
The new rules will stipulate a 14-day EU-wide withdrawal period for distance and off-premises sales (i.e. those in which the consumer cannot see the good before buying it), during which consumers may change their minds. If they regret the purchase, for whatever reason, they may return it.“ (..)Moreover, if a seller fails to inform a consumer about the withdrawal right, the period for withdrawal will automatically be extended to one year, as originally proposed by Parliament.“
Aktuelle Rechtslage in Deutschland:
Für deutsche Online-Händler sind die 14 Tage Widerrufsrecht (bzw. 1 Jahr bei Nichtbelehrung) nichts Neues. Doch in vielen anderen europäischen Ländern beträgt die Widerrufsfrist bisher teilweise nur 7, 8 oder 10 Tage.
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