Schlagwort -Widerufsbelehrung

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Abmahnung CAS-Discount GmbH
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Abmahnung Amazon: Impressum und Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale Büro Dortmund
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Auktionsangebote auf eBay – nur mit einmonatiger Widerrufsfrist!

Abmahnung CAS-Discount GmbH

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma CAS-Discount GmbH wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung der Firma CAS-Discount GmbH:

 

  • Abmahner: CAS-Discount GmbH
  • Begründung: Angeblich fehlende Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

  

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Amazon: Impressum und Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung vorgelegt, die ein Amazon-Händler wegen eines angelich fehlerhaften Impressum und einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten hat.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhaftes Impressum
  • angebliche Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung 

 

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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale Büro Dortmund

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Dortmund zur Kenntnis gebracht.

 

 

In der Abmahnung werden angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln und fehlerhafte Passagen in der Widerrufsbelehrung bemängelt.

 

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Auktionsangebote auf eBay – nur mit einmonatiger Widerrufsfrist!

Das LG Dortmund (Beschluss vom 07.04.2011, Az.: 20 O 19/11) hat entschieden, dass Händler auf eBay eine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist nicht verwenden können, wenn die Widerrufsbelehrung nicht unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform an den Käufer gesandt wird. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der Händler dem Käufer die Widerrufsbelehrung erst 49 Stunden nach Vertragsschluss in Textform zukommen lassen.

Wichtig ist die Entscheidung insbesondere im Zusammenhang mit Angeboten bei eBay, die im so genannten Auktionsformat eingestellt werden, da der Vertragsschluss in diesem Fall nach Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 03.11.2004, Az.: VIII ZR 375/03) bereits mit dem Höchstgebot des Bieters zustande kommt:

(…) Der bei der Internet-Auktion geschlossene Vertrag kam mithin nicht, wie die Revision meint, durch einen Zuschlag „unmittelbar durch Zeitablauf“ zustande, sondern durch die Abgabe des Höchstgebots, mit dem der Beklagte das befristete Angebot des Klägers annahm. Daß dessen Angebot an den Meistbietenden gerichtet war und damit erst nach Auktionsende feststand, wer als Meistbietender Vertragspartner des Klägers geworden war, berührt die Wirksamkeit des Angebots nicht (vgl. BGHZ 149, 129, 135). (…)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.