Schlagwort -wissenschaftlicher Nachweis

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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wettbewerbswidriges Wirkungversprechen
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Abmahnung Internetshop: Unlauteres Wirkungsversprechen
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Abmahnung Onlineshop: Irreführung mit Wirkungsversprechen
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Zulässig ? Gesundheitsbezogene Werbung für Sauerstofftherapie ohne wissenschaftlichen Nachweis

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wettbewerbswidriges Wirkungversprechen

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unlauteres Wirkungsversprechen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V
  • Begründung: angeblich fehlender wissenschaftlicher Nachweis für die Wirkung eines Produktes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

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Abmahnung Internetshop: Unlauteres Wirkungsversprechen

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Wirkung eines Produktes abgemahnt.

Dem Wirkungsversprechen für Problemzonen und Cellulite fehle der wissenschaftliche Nachweis.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Onlineshop: Irreführung mit Wirkungsversprechen

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich irreführender Wirkungsversprechen abgemahnt.

Er bewerbe Kapo-Produkte mit der Aussage „milben- und mottensicher“ wofür der wissenschaftliche Nachweis fehle.

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Zulässig ? Gesundheitsbezogene Werbung für Sauerstofftherapie ohne wissenschaftlichen Nachweis

An gesundheitsbezogene Werbung werden in diversen Spezialgesetzen hohe Zulässigkeitsanforderungen gestellt, die die etwaig betroffenen Schutzgüter der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit hinreichend berücksichtigen sollen.  Ein Verstoß gegen insofern bestehende Vorgaben wird dabei stets einem wettbewerbswidrigen Verhalten gleichgestellt und birgt großes Abmahnpotenzial.  Insbesondere die Werbung mit tatsächlich nicht bestehenden Wirkungseffekten stellt gemäß §3 HWG regelmäßig eine Irreführung dar.

Wie das OLG Düsseldorf im Bereich der gesundheitsrelevanten Lebensmittelwerbung (Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 222/11) stufte das LG Köln mit Urteil vom 01.10.2013 (Az. 33 O 88/13) die Werbung für einer sauerstoffbasierte „Spirovital-Therapie“ mangels konkreter wissenschaftlicher Nachweise der beschriebenen Wirkungen als wettbewerbswidrig ein.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.