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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Zollamt & Auktion
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Abmahnung Homepage: Irreführende Werbung

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Zollamt & Auktion

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit den Begriffen „Zollamt“ und „Auktion“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Homepage

 

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Abmahnung Homepage: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Homepage/einen Internetauftritt betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung mit den Begriffen „Zollamt“ und „Auktion“

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.