Abmahnung Taschenkaufhaus GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Taschenkaufhaus GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhafter Werbung mit Garantien.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Taschenkaufhaus GmbH
- Begründung: angeblich fehlerhafte Werbung hinsichtlich der Garantieangaben („Garantie in Jahren: beschränkt lebenslang“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Online-Shop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 €
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