Update Abmahnung Thomas Baczewski

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Thomas Baczewski
  2. Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 5.000 Euro

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