Abmahnung Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich irreführende Werbung mit der Aussage „weltweit patentrechtlich geschützt“
    • angeblich irreführende Wirkungsversprechen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

Unsere Empfehlung

  • Die der Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
  • Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
    Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
  • Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
    Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden

 

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