Abmahnung Thomas Russer: Fehlerhafte, alte Widerrufsbelehrung
Herr Thomas Russer hat über die Kanzlei Spiske Maisch einen Mitbewerber auf ebay wegen der angeblichen Verwendung einer mehrfach fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte GbR
- Abmahner: Thomas Russer
- Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die nicht dem aktuellen Rechtsstand seit dem 13.06.14 entspricht und daher in mehreren Punkte fehlerhaft sei
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 17.500 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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