Update Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Thomas Russer
  2. Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung
    1. hinsichtlich Fristbeginn
    2. hinsichtlich der Rückssendekosten
    3. hinsichtlich der Regelung zum Wertersatz
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 10.000 Euro

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