Update Abmahnung Thomas Russer
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Thomas Russer
- Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 Euro
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