Abmahnung der Universal Music GmbH “Sorry For Party Rocking”
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Universal Music GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung geschützter Werke.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Abmahner: Universal Music GmbH
Begründung:angeblich unerlaubte Verwertung des Musikwerkes: “Sorry for Party Rocking” der Künstlergruppe LFMAO
Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing / Tauschbörse
Unsere Empfehlung
Die der Abmahnung der Firma Universal Music GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
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