Abmahnung VDAK e.V.: Unzulässige Garantieangaben 10 Jahre auf Matratzenkern
Der Verein VDAK e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Garantieangaben für einen Matratzenkern abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: VDAK e.V.
- Begründung: unzulässige Werbung „Herstellergarantie: 10 Jahren auf den Matratzenkern …“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 120,00 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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