Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb: Anbieterkennzeichnung & Wirkungsversprechen

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich unlauteren Wirkungsversprechen und einer unzureichenden Anbieterkennzeichnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • angeblich wettbewerbswidriges Wirkungsverpsrechen einer Behandlung
    • angeblich unzureichende Anbieterkennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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