Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Irreführende Werbung
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: angeblich irreführende Werbung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Online-Shop
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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