Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V. “Shot for Slim”
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Begründung:angeblich irreführende Werbung durch die Bezeichnung des Produktes „Shot for Slim“ aks Diät Drink
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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