Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V. “Tiefenwärme, Entschlackung”
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Begründung:angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Tiefenwärme“ für u.a. Entschlackung und Entgiftung
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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